Allgemeine Geschäftsbedingungen Event der LIW Event GmbH

1. Leistungen:
Jeder Leistungsumfang ist der jeweiligen Bestätigung des Auftrages zu entnehmen. Bei der Durchführung von Veranstaltungen behält sich die LIW Event GmbH Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vor, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der LIW Event GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Nebenabreden und Änderungen der im jeweiligen Angebot aufgeführten Leistungen und Kosten durch Wünsche des Auftraggebers bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die LIW Event GmbH.

2. Abschluss des Veranstaltungsvertrages:
Mit der Auftragsbetätigung/Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder fernmündlich geschieht bietet der Kunde der Firma LIW Event GmbH den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch LIW Event GmbH zustande und wird schriftlich bestätigt.

3. Haftungsbeschränkung:
Die Beteiligung der Veranstaltungsteilnehmer an Veranstaltungen der LIW Event GmbH, erfolgt auf eigene Gefahr. Die Verantwortung trägt der einzelne Teilnehmer für sich selbst. Eine Haftung unsererseits ist ausgeschlossen. Die LIW Event GmbH haftet nicht für die Leistungserbringung in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Dem Kunden bleibt es nachgelassen, uns im Einzelfall die Entstehung eines geringen Schadens nachzuweisen.

4. Haftung des Reiseteilnehmers bei Outdoortouren:
Der Mieter haftet für das Ihm ausgehändigte Outdoormaterial und Zubehör in Hinsicht auf die notwendige Sorgfalt im Umgang und die zweckgerechte Verwendung. Beschädigungen und Verlust der Sache gehen zu Lasten des Mieters. Wehre dürfen bei Kanu- und Floßtouren ausdrücklich nicht befahren werden. Die Nutzung unserer Materialien geschieht auf Mieter/Veranstaltungsteilnehmer eigenes Risiko und Verantwortung. Das Tragen von Schwimmwesten ist Pflicht. Nichtschwimmer dürfen nicht Kanu- bzw. Floß fahren.

5. Veranstaltungsablauf:
Die Veranstaltungsteilnahme ist nur für die in der Auftragsbestätigung genannte Zielgruppe möglich. Extra-Absprachen erfordern eine vorherige schriftliche Bestätigung durch die LIW Event GmbH. Die Wartezeit die der/die Referent(en)/ Trainer(in) am Veranstaltungstreffpunkt verweilt, beträgt ist längstens 15 Minuten über die festgelegte Startzeit.

6. Mitwirkungspflicht:
Die Aufsichtspflicht verbleibt stets bei den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Teilnehmern. Darüber hinausgehende Aufsichtspflichten über Kinder und Jugendliche bedürfen der vorherigen Vereinbarung. LIW Event GmbH ist nur verantwortlich für den Ablauf der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Veranstaltung.

7. Bezahlung:
Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Vertragspreises auf eines der Konten der LIW Event GmbH zu zahlen. Der Restbetrag ist bei Rechnung wiederum auf eines der Konten der LIW Event GmbH zu überweisen. Bei Nichteinhaltung einer Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ist die LIW Event GmbH nicht mehr an den Vertrag gebunden. Die LIW Event GmbH kann als Entschädigung eine Bearbeitungsgebühr verlangen. Die LIW Event GmbH ist berechtigt, den ihr entstandenen Verzugsschaden geltend zu machen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen ist die LIW Event GmbH berechtigt die Banküblichen Zinsen zu berechnen. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt. Bei Angeboten mit Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Beherbergungsbetriebes an.

8. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson:
Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der LIW Event GmbH. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Tritt der Kunde vom Veranstaltungsvertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann die LIW Event GmbH. Ersatz verlangen. Es entstehen je nach Eingang der Rücktrittserklärung folgende Gebühren in %:
bei mehr als 61 Tagen vor Beginn der Veranstaltung 50%
Bis 45 Tage vor Leistungsbeginn 75% vom Vertragspreis
Ab 21 Tage vor Leistungsbeginn den vollen Vertragspreis

Umbuchungen gelten nicht als Neuanmeldung, wenn Sie 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erfolgt sind. Der Kunde kann bis zu Vertragsbeginn eine Ersatzperson für sich bestellen. Es bedarf dazu der Mitteilung an die LIW Event GmbH. Dem Wechsel der Person kann widersprochen werden, wenn die Ersatzperson den besonderen Anforderungen der Veranstaltung nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften und behördliche Anordnungen entgegenstehen.

9. Veranstaltungsausfall:
Sollte eine Veranstaltung der LIW Event GmbH aufgrund der nicht erreichten Mindestteilnehmerzahl ausfallen, so werden die bereits angemeldeten Teilnehmer einen Tag vor der eigentlichen Veranstaltungsdurchführung per E-Mail oder telefonisch informiert. Evtl. geleistete Teilnahmegebühren werden innerhalb von 7 Tagen zurückerstattet.

10. Nutzungsrechte:
Die von der LIW Event GmbH angefertigten und vorgelegten Entwürfe, Ideen und Konzeptionen sind geistiges Eigentum der LIW Event GmbH und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht - auch nicht teilweise - genutzt oder umgesetzt werden.

11. Anerkenntnis des Vertrages:
Der Kunde erkennt diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit seiner Unterschrift auf der Auftragsbestätigung an. Bucht er fernmündlich, gilt die Anerkennung spätestens mit Leistung der Anzahlung bzw. Antritt der Veranstaltung oder des Mietverhältnisses.

12. Salvatorische Klausel:
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung ersetzt werden muss, die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Vertragsbestimmung entspricht.

13. Gerichtsstand ist Bonn. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Stand: 09.04.2018